CO2-Emissionsberichterstattung für öffentliche Nahverkehrsbetreiber in Frankreich

In Frankreich ist die Erstellung eines CO2-Emissionsberichts seit Dezember 2012 Pflicht für Organisationen des Privatsektors mit über 500 Mitarbeitern sowie für Organisationen des öffentlichen Sektors mit über 250 Mitarbeitern. Das gleiche gilt für regionale und lokale Behörden, die Städte mit über 50.000 Einwohnern vertreten und die Zentralregierung. Diese Informationen sind öffentlich zugänglich und werden alle drei Jahre aktualisiert.

Die Organisationen müssen darüber hinaus eine Zusammenfassung ihres Drei-Jahres-Aktionsplans zur Reduzierung der Kohlendioxidemissionen veröffentlichen. Die französischen Berichterstattungsrichtlinien verpflichten die Organisationen, nationale Emissionsfaktoren für den Stromverbrauch zu benutzen. Seit Dezember 2013 wird von allen Erbringern von Verkehrsleistungen (sowohl öffentlicher Nahverkehr als auch Autoverleih, Flüge oder Fracht) darüber hinaus verlangt, ihre Kunden über die für ihre Beförderung ausgestoßene Menge CO2 zu informieren.

Abb. 49 – Umweltbezogene Informationen für Fahrgäste in Paris, RATP