1.1. Klimawandel

Treibhauseffekt

Der Treibhauseffekt ist ein natürliches Phänomen, das Leben auf der Erde ermöglicht. Bestimmte Gase, die Treibhausgase – THG –, bilden einen Schutzschild rund um die Erde und halten die von der Erde reflektierte Wärme der Sonne zurück. Durch diesen natürlichen Treibhauseffekt beträgt die Durchschnittstemperatur unseres Planeten 15°C; ohne ihn betrüge die Durchschnittstemperatur -18°C.

Das Problem ist, dass unser heutiger Lebensstil THG-Emissionen in einer bedeutend größeren Menge generiert als der Planet recyceln kann. Diese Gase reichern sich in der Atmosphäre an und halten mehr Wärme als unter normalen Umständen zurück. Dies wird „Zusatz-Treibhauseffekt“ genannt, der die globale Erwärmung und letztlich den Klimawandel verursacht. Jahrzehntelang sind die THG-Emissionen angestiegen und die Prognosen gehen von einem starken Anstieg

Kyoto-Protokoll

Das Kyoto-Protokoll ist ein internationales Abkommen zur Ausgestaltung des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, das seine Vertragspartner dazu verpflichtet, international bindende Emissionsverringerungsziele festzulegen. In Anbetracht dessen, dass die entwickelten Länder aufgrund der seit über 150 Jahre bestehenden Industrieaktivität die Hauptverantwortlichen für das derzeitig hohe Niveau der THG-Emissionen in die Atmosphäre sind, legt das Protokoll den entwickelten Ländern unter dem Grundsatz „gemeinsamer, aber unterschiedlicher Verantwortlichkeiten“ eine schwerere Bürde auf. Das Kyoto-Protokoll wurde am 11. Dezember 1997 in Kyoto, Japan, vereinbart und trat am 16. Februar 2005 in Kraft. Die detaillierten Regeln für die Umsetzung des Protokolls wurden 2001 in Marrakesch, Marokko, festgelegt und werden die „Übereinkommen von Marrakesch“ genannt. Der erste Verpflichtungszeitraum begann 2008 und endete 2012. Auf der Kimakonferenz 2012 in Doha, Katar, vereinbarten die Parteien eine Fortführung des Kyoto-Protokolls, das heißt der Nachfolger des Protokolls wird bis 2015 entworfen und bis 2020 umgesetzt.

Verpflichtung zur Kohlendioxidverringerung

Die Europäische Union (EU) erzielt zwar gute Fortschritte bei der Erfüllung ihrer Klima- und Energieziele für 2020, auch „20-20-20“-Ziele3 genannt, dennoch wurde eine integrierte Rahmenpolitik für den Zeitraum bis 2030 benötigt, um Rechtssicherheit für Investoren und einen koordinierten Ansatz unter den Mitgliedsländern zu gewährleisten. Das von der europäischen Kommission am 22. Januar 2014 vorgestellte Rahmenwerk zielt auf einen kontinuierlichen Fortschritt hin zu einer emissionsarmen Ökonomie ab. Ein Kernelement des Rahmenwerks stellt das Ziel dar, die THG-Emissionen innerhalb der EU bis 2030 um 40 % unter dem Niveau von 1990 zu reduzieren. Durch die Festlegung ihrer Klimaziele für 2030 erhält die EU darüber hinaus die Möglichkeit, sich aktiv in die Verhandlungen über ein neues internationales

Dieses neue Ziel gewährleistet auch, dass die EU sich bei der Umsetzung ihrer Ziele für 2050 auf einem kosteneffizienten Weg befindet. Der EU-„Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050“, 2011 veröffentlicht, hat zum Ziel, die THG-Emissionen der EU bis 2050 um 80 % zu verringern (im Vergleich zum Stand 1990). Der Fahrplan beschreibt, wie dies durch Verbesserungen bei der Energieeffizienz erreicht werden kann, insbesondere im Verkehrswesen und bei der Produktion von „sauberer“ Energie.

Sektoren außerhalb des EU-Emmisionshandelssystems (EU ETS) wurden zum ersten Mal auf europäischer Ebene Emissionsverringerungsziele gesetzt. Die „Lastenteilungsentscheidung“ legt jährliche verbindliche THG-Emissionsziele für die Mitgliedstaaten im Zeitraum 2013 bis 2020 fest. Ziel ist es, bis 2020 eine Gesamtemissionsverringerung von 10 % (im Vergleich zum Stand 2005) bei den abgedeckten Sektoren zu erreichen, wobei jeder Mitgliedsstaat entsprechend seiner jeweiligen Vermögenslage einen Beitrag leistet. Die Mitgliedsstaaten müssen über nationale Ziele und Strategien zur Erreichung dieser Ziele entscheiden.

Table 2 Lastteilungsziele von europäischen Mitgliedsstaaten bis 2020, Europäische Kommission
 
T2K-Partnerländer Lastteilungsziel (bis 2020, im Vergleich zu 2005)
Belgien -15%
Frankreich -14%
Deutschland -14%
Niederlande -16%
Vereinigtes Königreich -16%


Auf regionaler und lokaler Ebene haben zahlreiche Ballungsräume (Städte oder Regionen) ebenfalls Klimawandelstrategien entwickelt und THG-Verringerungsziele festgelegt. Die meisten haben allerdings raumbezogene Ziele festgelegt, wobei nur einige eine Aufschlüsselung der Ziele pro Sektor (einschließlich Verkehrssektor) vorgenommen haben.


3  Die EU ist die anspruchsvolle unilaterale Verpflichtung eingegangen, dass Europa bis 2020: seine Emissionen um mindestens 20 % verringern wird (gegenüber 1990), 20 % seines Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energien schöpfen wird, und seinen Primärenergieverbrauch durch eine erhöhte Energieeffizienz um 20 % verringern wird.